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DAS EINHEITLICHE PATENTGERICHT

Seit dem 1. Juni 2023 ermöglicht es das Einheitliche Patentgericht (EPG), Verfahren über europäische Patente an einem einzigen Gerichtsstand mit Wirkung in fast allen Ländern der Europäischen Union (EU) zu verhandeln.

Das EPG ist in der Lage, einstweilige und endgültige Verfügungen in sämtlichen Mitgliedsstatten der EU zu erlassen, die dem EPG beigetreten sind, und europäische Patente in all diesen Ländern zu widerrufen.

Die Verfahren vor dem EPG sind schnell, da eines der Ziele gerade darin besteht, qualitativ hochwertige Entscheidungen innerhalb eines Zeitrahmens zu treffen, der mit den Bedürfnissen der Unternehmen vereinbar ist. Dazu gehört auch der Einsatz moderner Technologien, z. B. für Anhörungen, den Austausch von Schriftsätzen und Beweisen usw.

Jede Partei, die ein europäisches Patent besitzt oder ein Interesse daran hat oder gegen ein europäisches Patent vorgehen möchte, kann eine Klage beim EPG einreichen; der Zugang zum EPG ist in der Tat für jede Partei mit Sitz innerhalb oder außerhalb der EU möglich, ob sie in der ganzen EU tätig ist oder nur in einigen der Mitgliedsstaaten.

Unsere Kanzlei hat Büros in den Städten, in welchen sich zwei der zentralen Kammern des EPG befinden (München und Mailand). Viele unserer Fachleute sind als European patent litigator oder europäische Patentanwälte zugelassen, unsere Mandanten vor dem EPG zu vertreten. Die Verfahren vor dem EPG finden vorwiegend in englischer Sprache statt, auch wenn sie oft auch auf Deutsch oder italienisch verhandelt werden. Alle unsere Fachleute, die vor dem EPG tätig sind, benutzen Englisch täglich als Hauptsprache für die Beratungen, die Schriftsätze und sonstige Tätigkeiten des Geschäftsverkehrs, was natürlich ein Vorteil bei den Verfahren vor dem EPG darstellt, welche in der englischen Sprache verhandelt werden.

Auch dank unserer umfangreichen Erfahrung in europäischen und internationalen Rechtsstreitigkeiten sowie bei Einsprüchen und Beschwerden vor dem Europäischen Patentamt sind wir in der Lage, unsere Mandanten in Angelegenheiten vor dem EPG zu unterstützen, von der Erstellung eines Prozessplans über die Begleitung bei den Verfahren vor dem EPG erster Instanz sowie vor dem Berufungsgericht des EPG bis hin zur Koordinierung und Abstimmung der Strategie in verschiedenen Gerichtsbarkeiten (z. B. EPG, Vereinigte Staaten, usw.).

Weitere Informationen über unser Team von European patent litigator und europäischen Patentanwälten finden Sie in der Rubrik „Unser Team“.

Mehr über das EPG finden Sie hier.

 

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